Erklärung zur Barrierefreiheit

Die MVZ für Orthopädie Flugfeld GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.mvzflugfeld.de/ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich:

  • Eingebundene Dokumente (z. B. PDFs) sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet.

  • Einzelne Bilder und Grafiken enthalten noch keine oder unvollständige Alternativtexte.

  • Bestimmte Kontraste und Strukturelemente entsprechen noch nicht vollständig den Vorgaben.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2025 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung des Unternehmens.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

MVZ für Orthopädie Flugfeld GmbH
Konrad-Zuse-Straße 12
71034 Böblingen
E-Mail: info@mvzflugfeld.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb von 3–5 Werktagen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie mit unserer Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen bzw. Dienstanbietern außergerichtlich beizulegen.